
Unter der Ratio des Gesetzes (lateinisch ratio legis) oder Ratio einer Norm verstehen Juristen den zu Grunde liegenden Hauptgedanken einer Rechtsnorm, den Grund, warum eine Norm besteht. Der Begriff wird somit im Sinne von (vernünftiges) Argument/Motiv/Beweggrund verwendet. Die ratio legis stellt Ziel und Zweck einer Rechtsvorschrift dar, welche ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ratio_legis

Ratio Legis die, Rechtssprache: Sinn des Gesetzes; häufig durch Entstehungsgeschichte des Gesetzes und Auslegung zu ermitteln.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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